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Wochenbett
Einzugsgebiet:
Uzwil, Oberuzwil, Niederuzwil, Henau, Algelshause, Niederstetten, Oberstetten und Stolzenberg (weitere auf Anfrage)
Die Kosten für die ambulante Wochenbettbetreuung werden ohne Belastung der Franchise durch die Grundversicherung der Krankenkassen übernommen.
(Kanton TG: Je nach Wohngemeinde entsteht ein Selbstbehalt pro Besuch.) In den ersten 56 Tagen nach der Geburt übernimmt die Krankenkasse die Hausbesuche wie folgt:
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16 Hausbesuche nach Frühgeburt, Mehrlingsgeburt, Erstgebärende und nach Kaiserschnitt, für weitere Hausbesuche ist eine ärztliche Anordnung erforderlich
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10 Hausbesuche in allen übrigen Fällen nach Entbindung, für weitere Hausbesuche ist eine ärztliche Anordnung erforderlich
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Bei einer Totgeburt ab der 23. Schwangerschaftswoche zählt die Zeit nach der Entbindung ebenfalls als Wochenbett!
Ambulante Pflege
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung leistet die folgenden Beiträge an die Pflegeleistungen (vgl. Art. 7a KLV) zu Hause nach ärztlicher Verordnung:
a. für Abklärung, Beratung und Koordination: 76.90 Fr./h
b. für Behandlungspflege: 63 Fr./h
c. für Grundpflege: 52.60 Fr./h
Die Versicherten müssen sich mit bis zu 20% beziehungsweise maximal 15.35 Fr./d an den Kosten für Pflegeleistungen beteiligen.
(Tarife gemäss Gesetz der Pflegefinanzierung des Kantons St.Gallen)
Dance-Aerobic
15.- Chf pro Stunde
Freizeit - & Reisebegleitung
Nach einer persönlichen Kontaktaufnahme stelle ich gerne eine Offerte zusammen inkl. Fahr - & Betreuungskosten.