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Wochenbett
Einzugsgebiet:
Uzwil, Oberuzwil, Niederuzwil, Henau, Algelshause, Niederstetten, Oberstetten und Stolzenberg (weitere auf Anfrage)
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Die Kosten für die ambulante Wochenbettbetreuung werden ohne Belastung der Franchise durch die Grundversicherung der Krankenkassen übernommen.
(Kanton TG: Je nach Wohngemeinde entsteht ein Selbstbehalt pro Besuch.) In den ersten 56 Tagen nach der Geburt übernimmt die Krankenkasse die Hausbesuche wie folgt:
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16 Hausbesuche nach Frühgeburt, Mehrlingsgeburt, Erstgebärende und nach Kaiserschnitt, für weitere Hausbesuche ist eine ärztliche Anordnung erforderlich
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10 Hausbesuche in allen übrigen Fällen nach Entbindung, für weitere Hausbesuche ist eine ärztliche Anordnung erforderlich​​
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Bei einer Totgeburt ab der 23. Schwangerschaftswoche zählt die Zeit nach der Entbindung ebenfalls als Wochenbett!​
Ambulante Pflege
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung leistet die folgenden Beiträge an die Pflegeleistungen (vgl. Art. 7a KLV) zu Hause nach ärztlicher Verordnung:
a. für Abklärung, Beratung und Koordination: 76.90 Fr./h
b. für Behandlungspflege: 63 Fr./h
c. für Grundpflege: 52.60 Fr./h
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Die Versicherten müssen sich mit bis zu 20% beziehungsweise maximal 15.35 Fr./d an den Kosten für Pflegeleistungen beteiligen.
(Tarife gemäss Gesetz der Pflegefinanzierung des Kantons St.Gallen)
Dance-Aerobic
15.- Chf pro Stunde
Freizeit - & Reisebegleitung
Nach einer persönlichen Kontaktaufnahme stelle ich gerne eine Offerte zusammen inkl. Fahr - & Betreuungskosten.