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Kosten
 

Im Kanton St. Gallen + Thurgau
Krankenkassen anerkannt

Wochenbett

Einzugsgebiet:

Uzwil, Oberuzwil, Niederuzwil, Henau, Algelshause, Niederstetten, Oberstetten und Stolzenberg (weitere auf Anfrage)

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Die Kosten für die ambulante Wochenbettbetreuung werden ohne Belastung der Franchise durch die Grundversicherung der Krankenkassen übernommen.

(Kanton TG: Je nach Wohngemeinde entsteht ein Selbstbehalt pro Besuch.) In den ersten 56 Tagen nach der Geburt übernimmt die Krankenkasse die Hausbesuche wie folgt:

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  • 16 Hausbesuche nach Frühgeburt, Mehrlingsgeburt, Erstgebärende und nach Kaiserschnitt, für weitere Hausbesuche ist eine ärztliche Anordnung erforderlich

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  • 10 Hausbesuche in allen übrigen Fällen nach Entbindung, für weitere Hausbesuche ist eine ärztliche Anordnung erforderlich​​

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  • Bei einer Totgeburt ab der 23. Schwangerschaftswoche zählt die Zeit nach der Entbindung ebenfalls als Wochenbett!​

Ambulante Pflege

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung leistet die folgenden Beiträge an die Pflegeleistungen (vgl. Art. 7a KLV) zu Hause nach ärztlicher Verordnung:

 

  a.  für Abklärung, Beratung und Koordination: 76.90 Fr./h

  b.  für Behandlungspflege: 63 Fr./h 

  c.  für Grundpflege: 52.60 Fr./h

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Die Versicherten müssen sich mit bis zu 20% beziehungsweise maximal 15.35 Fr./d an den Kosten für Pflegeleistungen beteiligen.


(Tarife gemäss Gesetz der Pflegefinanzierung des Kantons St.Gallen)

Dance-Aerobic

15.- Chf pro Stunde

Freizeit - & Reisebegleitung

Nach einer persönlichen Kontaktaufnahme stelle ich gerne eine Offerte zusammen inkl. Fahr - & Betreuungskosten.

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